Bundesprogramm Schwein

Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der landwirtschaftlichen Tierhaltung

Fördersätze und maximale Zuschusshöhe:

Baukosten bis 500T EUR       60%         300.000€

Baukosten bis 2 Mio. EUR      50%        1.050.000€

Baukosten bis 5 Mio. EUR      30%         1.950.000€

Voraussetzungen

  • Erstellung und Vorlage eines Vorhabenkonzepts (Durch BBA GmbH) inkl. Angebotsunterlagen
  • Berufliche Qualifikation: Mindestens Gesellenbrief oder 5 Jahre hauptberuflich als landwirtschaftlicher Unternehmer/in tätig
  • Mindestens zwei bilanzierte BMEL-Buchführungsabschlüsse als Vorwegbuchführung
  • Investitionskonzept (Nachweis der Wirtschaftlichkeit, Berechnung durch BBA)
  • Zur Antragstellung muss die Baugenehmigung erteilt sein
  • Maximaler Tierbesatz von 2 GV/ha LF nach der Investition über die Dauer der Zweckbindung
  • Keine Bestandserhöhung (Ausnahme bei Diversifizierung oder Neugründung in weiterer Produktionsart (max. 250 Sauenplätze / 2.000 Plätze für Aufzuchtferkel und Mastschweine)

Einschränkungen

  • Keine Förderung von Maßnahmen vor Bewilligung bzw. VZ durch die BLE

Achtung:

Alles, war vor Bewilligung bestellt oder gekauft wurde ist nicht zuwendungsfähig!

Dies betrifft auch eine mögliche Auftragsvergabe!

Mehr Informationen finden Sie hier:

Download “Bundesprogramm Schwein” Bundesprogramm-Schwein.pdf – 441-mal heruntergeladen – 54,19 kB

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