Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der landwirtschaftlichen Tierhaltung
Fördersätze und maximale Zuschusshöhe:
Baukosten bis 500T EUR 60% 300.000€
Baukosten bis 2 Mio. EUR 50% 1.050.000€
Baukosten bis 5 Mio. EUR 30% 1.950.000€
Voraussetzungen
- Erstellung und Vorlage eines Vorhabenkonzepts (Durch BBA GmbH) inkl. Angebotsunterlagen
- Berufliche Qualifikation: Mindestens Gesellenbrief oder 5 Jahre hauptberuflich als landwirtschaftlicher Unternehmer/in tätig
- Mindestens zwei bilanzierte BMEL-Buchführungsabschlüsse als Vorwegbuchführung
- Investitionskonzept (Nachweis der Wirtschaftlichkeit, Berechnung durch BBA)
- Zur Antragstellung muss die Baugenehmigung erteilt sein
- Maximaler Tierbesatz von 2 GV/ha LF nach der Investition über die Dauer der Zweckbindung
- Keine Bestandserhöhung (Ausnahme bei Diversifizierung oder Neugründung in weiterer Produktionsart (max. 250 Sauenplätze / 2.000 Plätze für Aufzuchtferkel und Mastschweine)
Einschränkungen
- Keine Förderung von Maßnahmen vor Bewilligung bzw. VZ durch die BLE
Achtung:
Alles, war vor Bewilligung bestellt oder gekauft wurde ist nicht zuwendungsfähig!
Dies betrifft auch eine mögliche Auftragsvergabe!
Mehr Informationen finden Sie hier:
Download “Bundesprogramm Schwein” Bundesprogramm-Schwein.pdf – 441-mal heruntergeladen – 54,19 kB
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