LEADER

LEADER-Programm zur Förderung der ländlichen Entwicklung

Was ist LEADER?

LEADER ist eine Abkürzung französischer Begriffe:
„Liaison entre les actions de développement de l’économie rurale“;
zu deutsch: Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft.

LEADER fördert innovative Ideen und Projekte, die zur Entwicklung und Stärkung des ländlichen Raumes beitragen. Prägende Elemente sind Vernetzung, Nachhaltigkeit, Wertschöpfung und Bürgerbeteiligung.

Programmziele:

  • innovative und integrierte Entwicklungsstrategien zur Steigerung der Attraktivität und Lebensqualität der jeweiligen Region
  • Stärkung von Bürgerengagement und Zusammenarbeit verschiedener Akteure und Sektoren
  • Förderung von Wertschöpfung und gegenseitiger Wertschätzung durch Vernetzung von Partnern und Projekten
  • Kooperation und Bildung von Netzwerken zur Bündelung von Kräften innerhalb und zwischen LEADER-Gebieten
  • Berücksichtigung der übergreifenden Themen „Umwelt“, „Klima“ und „demographische Entwicklung“

Voraussetzungen und Möglichkeiten

Eine zentrale Rolle bei LEADER spielen die Lokalen Aktionsgruppen (LAGs). Sie sind Partnerschaften zwischen kommunalen, wirtschaftlichen und sozial engagierten Akteuren in der Region. Sie sind zuständig für die Erarbeitung und Umsetzung der Entwicklungsstrategie in ihrer Region – einschließlich der Auswahl der Projekte, die über LEADER gefördert werden sollen.

Eine Förderung ist möglich für

  • die vorbereitende Unterstützung zur Erstellung einer Lokalen Entwicklungsstrategie (LES)
  • Projekte zur Umsetzung der LES einer LAG,
  • gebietsübergreifende und transnationale Kooperationsprojekte zwischen LAGs,
  • das LAG-Management.

Leistungen der BBA GmbH

Die Leistungen der BBA GmbH für Ihr Projekt sind im Wesentlichen in zwei Blöcke unterteilt:

  1. Konzeptionsphase –> Ziel: Bewilligung der Förderung:
    • Ausformulierung Ihres geplanten Vorhabens
    • Erstellen der Wirtschaftlichkeitsberechnungen
    • Erstellen des Finanzierungsplans und Einholen der Finanzierungsbestätigungen
    • Unterstützung bei der Antragstellung
    • Erstellen der orhabensbeschreibung zur Vorstellung bei der LAG
    • Projektvorstellung mit Ihnen bei der LAG
  2. Fördertechnische Abwicklung Ihres Vorhabens –> Ziel: Auszahlung der Fördermittel:
    • Überprüfung der Bewilligung und Erläuterung des Bescheides
    • fortwährende Begleitung und förderrechtliche Überprüfung Ihres Projektes, ggf. Änderungsmeldungen
    • Unterstützung bei Fragestellungen wähend der Projektphase
    • Prüfen und Verbuchen der Belege, sowie Erstellung der Belegliste und Kostenübersicht
    • Erstellen des Zahlungsantrags
© Europäische Kommision

LEADER 2014 – 2022

Das Programm neigt sich dem Abschluss der Förderperiode 2014 – 2022:

  • Eine Einreichung von Förderanträgen ist nur bis 31.12.2022 möglich.
  • Bis zum Ende des Bewilligungszeitraums (31.12.2024) müssen alle Projekte umgesetzt und alle Rechnungen bezahlt sein.
  • Eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums über den 31.12.2024 hinaus ist grundsätzlich nicht möglich.
  • Zahlungsanträge müssen spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraums eingereicht werden.

Mögliche Förderung

Fördervoraussetzungen

  • Projekt liegt grundsätzlich im Gebiet einer LAG.
  • Projekt dient zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie einer LAG.
  • Projekt hat im Projektauswahlverfahren der LAG die Mindestpunktzahl erreicht und ist von der LAG befürwortet worden.

Höhe und Art der Förderung

  • produktive Investitionen: Fördersatz 30 %
  • sonstige Projekte: Fördersatz 50 %
  • Kooperationsprojekte: Fördersatz 60 % für gebietsübergreifende und 70 % für transnationale Kooperationen
  • LAG-Management: Fördersatz 50 % (max. 325.000 Euro Zuwendung/LAG)
  • höhere Fördersätze (+ 10 %) für LAGs im „Raum mit besonderem Handlungsbedarf“ (gem. jeweils gültigem LEP)
  • „vorbereitende Unterstützung“ max. 20.000 € pro LAG (Festbetrag)
  • Beihilfen im Sinne von Art. 107 AEUV nur als De-minimis-Beihilfen (Gewerbe)

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