BLE – Bundesprogramm Energieeffizienz

Das Bundesprogramm Energieeffizienz für Landwirtschaft und Gartenbau ist seit 2020 ein wichtiger Teil des Klimaschutzplans 2030 der Bundesregierung für den Sektor der Landwirtschaft. Ziel des Klimaschutzplans 2030 ist es, den CO2-Ausstoß der
Landwirtschaft um 16 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente bis 2030 gegenüber 2014 zu senken.

Antragstellung ab 01.09.2021

Grundlage für die Förderung von Investitionsvorhaben (ausgenommen Einzelmaßnahmen) ist ein vorhergehendes, betriebsindividuelles CO2-Einsparkonzept, dass unsere zugelassenen Sachverständigen gerne für Sie erstellen.

Wesentliche Änderungen im Programm ab dem 01.09.2021:

  • Aufnahme von Elektrischen Landmaschinen bei den Einzelmaßnahmen.
  • Aufnahme von Landmaschinen mit regenerativer Antriebstechnik (z.B. Rapsöl) in den Einzelmaßnehmen.
  • Energieeffizienzgutachten können nun auch wieder maßnahmenspezifisch und nicht nur gesamtbetrieblich erstellt werden.
  • Im Programmteil „B“ werden nun auch Maschinenringe, Lohnunternehmen in der Ldw. und Zusammenschlüsse von ldw. Betrieben berücksichtigt.
  • Erhöhung der Förderhöchstgrenze von 700,-€ je eingesparte Tonne CO2 auf 900,-€.
Energieeffizienzprogramm (EEP)

Gegenstand der Förderung sind folgende Maßnahmen:

Energieberatung:
Förderung von Beratungen zu Energie- und CO2-Einsparpotentialen mit konkreten Vorschlägen zur Steigerung der Effizienz und zur Erzeugung regenerativer Energien für den Eigenbedarf.

  • Förderfähigkeit bis zu 80 %
    o Vollständige Beratung – gesamtbetrieblich (Innen- und Außenwirtschaft)
    o Maßnahmenspezifische Beratung – auf konkrete Einzelmaßnahmen bezogen
    –> Das Ergebnis mündet in ein CO2-Einsparkonzept

Einzelmaßnahmen:
Förderfähige Einzelmaßnahmen (abschließende Liste), wenn Sie den im Merkblatt „Einzelmaßnahmen“ fachlichen Anforderungen entsprechen.

Energieeffizienzinvestitionen Innenwirtschaft:
Gefördert werden Investitionen in Vorhaben, die zu einer Senkung betrieblicher CO2-Emmissionen im Vergleich zum Ist-Zustand führen.

  • Prozess- und Verfahrensumstellungen
  • Gewächshausabdeckungen
  • Maßnahmen an Anlagen (Wärme, Kühlung, Belüftung)

Erneuerbare Energieerzeugung und Abwärmenutzung:
Förderung von Anlagen zur Erzeugung, Bereitstellung und zum Bezug erneuerbarer Energien, sowie von Abwärme für den betrieblichen Eigenbedarf (TEIL A)

  • Photovoltaikanlagen
  • Solarkollektoranlagen
  • Biomasse- und Biogasanlagen
  • Kleinwindanlagen
  • Energiespeicher
  • Wärmenetze

Erneuerbare Energieerzeugung und Abwärmenutzung:
Förderung von Anlagen zur Erzeugung, Bereitstellung und zum Bezug erneuerbarer Energien, sowie von Abwärme für landwirtschaftliche Unternehmen (Teil B)

  • Photovoltaikanlagen
  • Solarkollektoranlagen
  • Biomasse- und Biogasanlagen
  • Windenergieanlagen
  • Verteilnetzte für Wärme und Kälte

Mehr Informationen finden Sie hier:

Download “EEP Förderung Teil A (Landwirtschaftliche Betriebe/Erzeugung)”

Infoblatt-Energie-Teil-A.pdf – 7657-mal heruntergeladen – 114,33 kB

Download “EEP Förderung Teil B (verbundene landw. Unternehmen, Lohnunternehmen, Maschinenringe)”

Infoblatt-Energie-Teil-B.pdf – 804-mal heruntergeladen – 113,20 kB