BLE – Bundesprogramm Energieeffizienz

Das Bundesprogramm Energieeffizienz für Landwirtschaft und Gartenbau ist seit 2020 ein wichtiger Teil des Klimaschutzplans 2030 der Bundesregierung für den Sektor der Landwirtschaft. Ziel des Klimaschutzplans 2030 ist es, den CO2-Ausstoß der
Landwirtschaft um 16 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente bis 2030 gegenüber 2014 zu senken.

Das Programm ist im Moment ausgesetzt:

https://www.ble.de/DE/Projektfoerderung/Foerderungen-Auftraege/Bundesprogramm_Energieeffizienz/bundesprogramm_energieeffizienz_node.html

Grundlage für die Förderung von Investitionsvorhaben (ausgenommen Einzelmaßnahmen) ist ein vorhergehendes, betriebsindividuelles CO2-Einsparkonzept, dass unsere zugelassenen Sachverständigen gerne für Sie erstellen.

Wesentliche Änderungen im Programm:

  • Erhöhung der Förderung von 900 € je eingesparte Tonne CO2 auf 1.200 € (bei TEIL A). Weiterhin max. 40% der Gesamtinvestitionskosten.
  • Aufnahme von reinen Speichersystemen (Strom und Wärme) bei den Einzelmaßnahmen. Förderquote 30%
  • Aufnahme autonom arbeitende Roboter in der Innenwirtschaft (=Futterschieber und Spaltenschieber) – auch Neuanschaffung – mit 20%
  • PV-Anlagen benötigen weiterhin ein CO2-Einsparkonzept

PV-Anlagen die auf Grund einer Gesetzeslage verpflichtend sind können nicht gefördert werden.

Energieeffizienzprogramm (EEP)

Gegenstand der Förderung sind folgende Maßnahmen:

Energieberatung:
Förderung von Beratungen zu Energie- und CO2-Einsparpotentialen mit konkreten Vorschlägen zur Steigerung der Effizienz und zur Erzeugung regenerativer Energien für den Eigenbedarf.

  • Förderfähigkeit bis zu 80 %
    o Vollständige Beratung – gesamtbetrieblich (Innen- und Außenwirtschaft)
    o Maßnahmenspezifische Beratung – auf konkrete Einzelmaßnahmen bezogen
    –> Das Ergebnis mündet in ein CO2-Einsparkonzept

Einzelmaßnahmen:
Förderfähige Einzelmaßnahmen (abschließende Liste), wenn Sie den im Merkblatt „Einzelmaßnahmen“ fachlichen Anforderungen entsprechen.

CO-2 Einsparinvestitionen nach Energieberatung (TEIL A):
Förderung von Anlagen zur Erzeugung, Bereitstellung und zum Bezug erneuerbarer Energien, sowie von Abwärme für den betrieblichen Eigenbedarf.

Energetische Optimierungsmaßnahmen an bestehenden Anlagen, die den Energieverbrauch reduzieren (z.B. Energieschirme).

Erneuerbare Energieerzeugung und Abwärmenutzung (TEIL B):
Förderung von Anlagen zur Erzeugung, Bereitstellung und zum Bezug erneuerbarer Energien, sowie von Abwärme für landwirtschaftliche Unternehmen.

  • Photovoltaikanlagen
  • Solarkollektoranlagen
  • Biomasse- und Biogasanlagen
  • Windenergieanlagen
  • Verteilnetzte für Wärme und Kälte

Mehr Informationen finden Sie hier:

Download “EEP Förderung Teil A (Landwirtschaftliche Betriebe/Erzeugung)”

Infoblatt-Energie-Teil-A.pdf – 39554-mal heruntergeladen – 59,06 kB

Download “EEP Förderung Teil B (verbundene landw. Unternehmen, Lohnunternehmen, Maschinenringe)”

Infoblatt-Energie-Teil-B.pdf – 2109-mal heruntergeladen – 88,71 kB