AFP – Agrarinvestitionsprogramm

Kurzübersicht der Fördermöglichkeiten im Agrarinvestitionsförderprogramm

Mit dem Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) werden insbesondere Stallbaumaßnahmen gefördert. Die Stallbauförderung soll dazu dienen, die Produktions- und Arbeitsbedingungen sowie die Haltungsbedingungen von Nutztieren zu verbessern und die Produktionskosten zu rationalisieren und zu senken.

AFP – Agrarinvestitionsförderprogramm

Neue Förderrichtlinie mit deutlich verbesserten Konditionen

Die Konditionen:

Die maximal zuwendungsfähigen Kosten betragen 800.000 Euro. Die Fördersätze lauten:

  • 40 % Milchviehhaltung erstmalige Umstellung auf Laufstallhaltung, Zuschuss bis 320.000 Euro
  • 25 % Rinderhaltung allg. und Milchvieh (bereits im Laufstall), Zuschuss bis 200.000 Euro
  • 40 % Zuchtsauenbetriebe, Zuschuss bis 320.000 Euro
  • 25 % Mastschweinehaltung allgemein, Zuschuss bis 200.000 Euro
  • 35 % Mastschweinebetriebe Tierwohllabel 3 (wenn eingeführt…), Zuschuss bis 280.000 €.
  • 25 % alle weitere Tierarten, Zuschuss bis 200.000 Euro
  • 25 % für Geschlossene Güllegruben im Zusammenhang mit einer Stallbaumaßnahme und mindesten 9 Monate Lagerfähigkeit
  • Es wird eine Flächenbindung eingeführt, GV-Grenze beträgt 2 GV/ ha.
  • Pachtverträge (unabhängig von der Laufzeit) und Gülleabnahme-verträge werden bei der GV-Grenze anerkannt.

Die aktuellen Förderbedingungen werden im Jahr 2022 weitergeführt. Anträge können weiterhin eingereicht werden.

Mehr Informationen finden Sie hier:

Download “Infos zur AFP Förderung”

Infoblatt-AFP.pdf – 11696-mal heruntergeladen – 206,23 kB

# Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EIF) – Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP)