Investitionsförderung für Biogasanlagen

Sachkundige Begleitung der Biogasförderung

In Bayern übernimmt die BBA GmbH gerne die sachkundige Begleitung ihres Vorhabens für die „Biogasförderung“.

Förderung zur Vergärung von Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen

Allgemeines

Im Rahmen der Richtlinie „Förderung von Investitionen in emissionsmindernde Maßnahmen zur Vergärung von Wirtschaftsdüngern“ werden folgende Maßnahmen landwirtschaftlicher Betriebe und Biogasanlagenbetreiber gefördert:

  • Gasdichte Abdeckung von Gärrestlagern
  • Umrüstung von Bestandsanlagen zur Erhöhung des Wirtschaftsdüngeranteils am Substrateinsatz:
    • Maschinen, Geräte und Anlagen zur Aufbereitung von Wirtschaftsdüngern zur energetischen Nutzung in Biogasanlagen;
    • Bau von zusätzlichen Lagerbehältern aufgrund höherer Wirtschaftsdüngermengen sowie damit einhergehender höherer Mengen an Gärrückständen;
    • Maßnahmen zur Annahme von Wirtschaftsdüngern von anderen Betrieben und zur logistischen Umsetzung der Wirtschaftsdüngermobilisierung;
  • Spezifische Anlagenteile für Biogas-Neuanlagen
    (! Der Neubau einer kompletten Biogasanlage wird durch die Richtlinie NICHT gefördert)

Die Förderung richtet sich an:

  • Landwirtschaftliche Unternehmen
  • Gewerbliche Unternehmen
  • Kommunale Unternehmen, sofern sie selbstständige Betriebe sind

Die Förderung beläuft sich auf maximal 200.000 Euro. Es handelt sich dabei um De-minimis-Beihilfen*.

Die Förderung variiert in Abhängigkeit der Maßnahme und unter Berücksichtigung der Unternehmensgröße:

  • für die gasdichte Abdeckung von Gärrestlagern bis zu 40 % der förderfähigen Investitionssumme
  • für alle anderen Maßnahmen:
    • Bis zu 40 % der förderfähigen Investitionssumme für Klein- und Kleinstunternehmen
    • Bis zu 25 % der förderfähigen Investitionssumme für mittlere Unternehmen
    • Bis zu 10 % der förderfähigen Investitionssumme für Großunternehmen
  • 10 % Förderbonus sind möglich

Anträge können in easy-Online gestellt werden:

  • für bauliche Maßnahmen bis zum 31.12.2023 und
  • für alle anderen Maßnahmen bis zum 30.06.2024.

Leistungen der BBA GmbH

Die BBA GmbH übernimmt die von der Richtlinie geforderte unabhängige sachkundige Begleitung ihrer Investitionsmaßnahme.

Die sachkundige Begleitung umfass dabei zwei Stufen:

  • vor Durchführung der Maßnahme – zur Antragstellung: die Bestätigung der Übereinstimmung der geplanten Maßnahme mit den Zielen der Richtlinie gegenüber der Bewilligungsbehörde;
  • nach Durchführung der Maßnahme: die Abnahme der Umsetzung der Maßnahme und Bestätigung gegenüber der Bewilligungsbehörde.

Die sachkundige Begleitung wird mit bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben bezuschusst (maximal 8.000 Euro).

Nähere Informationen erhalten Sie bei der FNR: https://wirtschaftsduenger.fnr.de/

*De-minimis-Beihilfen: Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren finanzielle Beihilfen bis zu einer Höhe von maximal EUR 200.000 erhalten.

Quellen: BMEL, FNR, BMWK

Download “Infoblatt Biogasförderung” Infoblatt_Biogasfoerderung_sachkundige-Begleitung.pdf – 848-mal heruntergeladen – 747,25 kB