Zum 18.04.2024 hat die Rentenbank die aktuellen Zinskonditionen veröffentlicht. Mit „LR-Premium“ wurde eine neue Kategorie eingeführt. Bei dieser sind die Konditionen um 0,30 Prozentpunkte niederiger als bei den hier genannten Konditionen aus „LR-Top“. Die Premium Konditionen werden für folgende Maßnahmen gewährt:
Die wichtigsten Konditionen („LR-Top“):
5 Jahre Laufzeit / 5 Jahre Zinsbindung – 3,85% (nom.)
10 Jahre Laufzeit / 10 Jahre Zinsbindung – 3,75% (nom.)
20 Jahre Laufzeit / 10 Jahre Zinsbindung – 3,80% (nom.)
Für mehr Info zu den Konditionen hier klicken
Zinskonditionen # Finanzierungen in der Landwirtschaft # Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EIF) # Stallbauförderung – Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) # Diversifizierungsförderung (DIV)
Der Landwirtschaftsabend fand am Dienstag, 05. März 2024, 19:00 Uhr im Gasthaus Häring in Hubenstein statt.
Das Thema des Abends: „Investition in die Zukunft der Landwirtschaft“
Referent war unser Geschäftsführer Josef Hofstetter. Themen waren die Förderprogramme im Bereich Stallbauförderung, Biogas, Energieeffizienz bis hin zu Diversifizierungsprogrammen wie Urlaub auf dem Bauernhof.
Für die Einladung Abend bedanken wir uns recht herzlich bei der VR-Bank Taufkirchen-Dorfen eG!
Wer sich die Präsentation des Vortrages ansehen will, kann dies hier tun:
Die förderfähigen Kosten wurden letztes Jahr aufgrund der Baukostensteigerung deutlich, auf 1.200.000 €, erhöht. Sichern Sie sich als Erstumsteller in der Milchviehhaltung einen Fördersatz von 40% (bis zu 480.000 € Zuschuss). Bei allen anderen Stallbauten (AFP) oder zum Beispiel Ferienwohnungen, Hofläden und Hofcafes (DIV) bleibt der Fördersatz bei 25% (bis 300.000 € Zuschuss).
Die erste Antragsrunde 2024 endet am 16 Mai.
Zur Antragsstellung wird ein genehmigter Bauplan benötigt!
Für weitere Informationen und für die Vorbereitung der Antragstellung stehen Ihnen die Berater der BBA gerne zur Verfügung. Rufen Sie an oder schreiben Sie uns eine Mail.
# Stallbauförderung # Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EIF) – Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) – Diversifizierungsförderung (DIV) # Landwirtschaft # Tierwohl
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt mit dem Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung landwirtschaftliche Betriebe in der Schweinehaltung, die ihre vorhandenen Ställe zu tierwohlgerechten Ställen umbauen oder die tierwohlgerechte Stallneubauten errichten. Dabei sind sogenannte Premiumanforderungen für die Haltungsformen Frischluft, Auslauf/Weide oder Bio zu erfüllen. Je nach Investitionshöhe sind Förderungen von bis zu 60 Prozent möglich.
Eine wichtige Grundvoraussetzung für die investive Förderung ist, dass der Betrieb ein durch eine sachverständige Person erstelltes Vorhabenkonzept vorlegen kann, an dem sich die bauliche Umsetzung sowie der anschließende Betrieb der Einrichtung orientiert.
Dabei ist auch die Erstellung eines solchen Konzeptes vor Antragstellung grundsätzlich förderfähig.
Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein!
Quelle: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Für mehr Informationen rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail: Die Berater der BBA helfen Ihnen bei beim Erstellen der Vorhabenskonzept, bei der Antragstellung und bei der Abwicklung des Förderverfahrens!
# Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung # Bundesprogramm zur Förderung von Tierwohlställen # Förderung des Umbaus der Tierhaltung # Stallbauförderung Schwein # Tierwohl
Seit dem 14.06.2023 sind unsere Büroräume in der Salinstr. 1 in Rosenheim.
Dies sind unsere neuen Kontaktdaten:
Beratung Betreuung Agrarstruktur GmbH
Salinstraße 1
83022 Rosenheim
Tel: 08031/79732-0
Fax: 08031/79732-29
Das Bundesprogramm Energieeffizienz für Landwirtschaft und Gartenbau ist seit 2020 ein wichtiger Teil des Klimaschutzplans 2030 der Bundesregierung für den Sektor der Landwirtschaft. Ziel des Klimaschutzplans 2030 ist es, den CO2-Ausstoß der
Landwirtschaft um 16 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente bis 2030 gegenüber 2014 zu senken.
Grundlage für die Förderung von Investitionsvorhaben (ausgenommen Einzelmaßnahmen) ist ein vorhergehendes, betriebsindividuelles CO2-Einsparkonzept, dass unsere zugelassenen Sachverständigen gerne für Sie erstellen.
Wesentliche Änderungen im Programm ab dem 01.09.2021:
Kurzfristiger Maßnahmenbeginn bei vollständigen Anträgen
Durch den Krieg in der Ukraine steigen aktuell die Energiepreise extrem.
Als Reaktion auf diese Entwicklung hat die BLE, zunächst befristet bis zum 15. Januar 2023, eine Verfahrensänderung eingeführt: Mit einer schriftlichen Erlaubnis zum förderunschädlichen Vorhabenbeginn können antragstellende Unternehmen zügig mit den geplanten Maßnahmen beginnen.
# Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau