Das Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) und DIV wird im Jahr 2026 zu unveränderten Konditionen der Vorjahre (2024/2025) fortgeführt.
Schweineställe ohne Bestandsaufstockung können zusätzlich über das Bundesprogramm (BLE – „Bauernstallumbau“, BUT) mit bis zu 60 % gefördert werden. Dieses Programm ist jedoch bis zum 30.08.2026 befristet.
Auch Investitionen in die Diversifizierung (DIV) landwirtschaftlicher Betriebe werden weiterhin gefördert.
Beispiele:
Konditionen:
Die Antragstellung für das Jahr 2026 ist bereits möglich.
Nur vollständig eingereichte Anträge können am Auswahlverfahren teilnehmen.
Da diese Unterlagen erfahrungsgemäß mit erheblichem Zeitaufwand verbunden sind, empfehlen wir eine frühzeitige Planung und Antragsvorbereitung.
Zur Antragstellung ist wird ein genehmigter Bauplan benötigt!