Vom 12.02. bis 13.03. ist erneut die Interessensbekundung zur Erstellung der Klimabilanz bei der Rentenbank geöffnet.
Die Interessensbekundung muss von Ihnen selbst bei der Rentenbank eingereicht werden. Mitte März erfolgt die Auslosung, wer den Zuschuss zur Erstellung der Klimabilanz erhält. Der Zuschuss beträgt 90 % von maximal 1.000 €. Nach erhalt des postitiven Förderbescheides können wir Ihnen die Klimabilanz erstellen.
https://www.rentenbank.de/zuschussprogramme/klimabilanz
Eine Klimabilanz erfasst systematisch die betrieblichen Treibhausgasemissionen (THG) und stellt diese in CO₂-Äquivalenten dar. Sie hilft landwirtschaftlichen Unternehmern dabei:
Damit wird die Klimabilanz zu einem wichtigen Instrument für Klimaschutz, Wirtschaftlichkeit und Förderfähigkeit.
Der Zinsbonus richtet sich an landwirtschaftliche Primärproduzenten, die im Rahmen der Darlehensbeantragung eine gültige Klimabilanz vorlegen können. Voraussetzung ist, dass die Bilanz die formalen und fachlichen Kriterien der Rentenbank erfüllt.
Die Höhe des Zinsbonus wird auf die jeweils geltenden Förderkonditionen angerechnet. Die konkrete Zinsvergünstigung ist abhängig vom gewählten Förderprogramm und dem aktuellen Konditionenrundschreiben der Landwirtschaftlichen Rentenbank. Aktuell sind es 0,25%.
https://www.rentenbank.de/programmkredite/zinsbonus-klimabilanz
Nutzen Sie den Zinsbonus Klimabilanz und sichern Sie sich bessere Finanzierungskonditionen für Ihren Betrieb. Wenn Sie eine Klimabilanz für Ihren Betrieb benötigen oder Fragen zu möglichen Zuschüssen haben, rufen Sie uns gerne an! 08031-797320