Die BBA GmbH übernimmt die von der Richtlinie geforderte unabhängige sachkundige Begleitung ihrer Investitionsmaßnahme.
Die sachkundige Begleitung umfass dabei zwei Stufen:
vor Durchführung der Maßnahme – zur Antragstellung: die Bestätigung der Übereinstimmung der geplanten Maßnahme mit den Zielen der Richtlinie gegenüber der Bewilligungsbehörde;
nach Durchführung der Maßnahme: die Abnahme der Umsetzung der Maßnahme und Bestätigung gegenüber der Bewilligungsbehörde.
Die sachkundige Begleitung wird mit bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben bezuschusst (maximal 8.000 Euro).
*De-minimis-Beihilfen: Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren finanzielle Beihilfen bis zu einer Höhe von maximal EUR 200.000 erhalten.