Sauenhaltende Betriebe können kurzfristig eine Förderung für Stallum- sowie Stallersatzbauten aus dem Bundesprogramm Stallumbau erhalten. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert den Stallumbau, um das Tierwohl in der Sauenhaltung zu verbessern. Anträge können bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gestellt werden.
Förderziel: „Mit dieser Richtlinie werden Stallumbauten sowie Stallersatzbauten gefördert, die die Vorgaben der Siebten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung kurzfristig und vor Ablauf der Übergangszeit umsetzen oder darüber hinausgehen.“
Förderhöhe sind 40 % der Investitionskosten (Netto) max. 500.000,- € Zuschuss pro Betrieb
Anträge können (nach Verlängerung) bis zum 30.09.2021 gestellt werden.
Mehr Informationen finden Sie hier:
Download “Infoblatt Sauen”
Infoblatt-Sauen-August-2021.pdf – 797-mal heruntergeladen – 297,02 kB