DIV – Förderung von Diversifizierung

Kurzübersicht der Fördermöglichkeiten im Diversifizierungsprogramm

Der Freistaat Bayern unterstützt Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen aus selbständiger Tätigkeit im ländlichen Raum. Ziel ist es, die Wirtschaftskraft des ländlichen Raumes zu erhalten.

Mit der Diversifizierungsförderung (DIV) werden Investitionen gefördert, die landwirtschaftsnahe Dienstleistungen ermöglichen und zusätzliche Einkommensquellen aus selbständiger Tätigkeit schaffen.

Beispiel für Hofladen und Hof Café aus dem Diversifizierungsprogramm 2020 - DIV
Diversifizierungsprogramm (DIV)

Gefördert werden z.B.:

  • landwirtschaftsnahe Dienstleistungen, z. B. Direktvermarktungseinrichtungen (Hofladen) und Verkaufsanlagen, Reithallen
  • ländlich-hauswirtschaftliche Dienstleistungen, z. B. Urlaub auf dem Bauernhof, Hof Cafés sowie
  • sonstige Vorhaben, die gleichzeitig dem Erhalt und der Modernisierung bestehender Gebäudesubstanz in der Landwirtschaft dienen.

Förderung:

  • Zuschüsse von bis zu 25 % des zuwendungsfähigen Investitionsvolumens, max. 200.000 Euro für bauliche Maßnahmen

Mehr Informationen finden Sie hier:

Download “Infos zur DIV Förderung” BBA_Infoblatt-Agrar-DIV-2023-2024.pdf – 60138-mal heruntergeladen – 73,99 kB

# Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EIF) – Diversifizierungsförderung (DIV)