Das bayerische Programm zur Stärkung des Weinbaus ist wieder eröffnet.
Ab sofort können Förderanträge gestellt werden.
Antragsendtermine im Jahr 2020:
– Erster Antragsendtermin: 10. Februar 2020; Plafond von 1,5 Mio €
– Zweiter Antragsendtermin: noch nicht bekannt
Voraussetzungen
- Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen, Personengesellschaften mit Unternehmenssitz in Bayern, die Weinbau betreiben sowie Erzeugergemeinschaften und -zusammenschlüsse bzw. Unternehmen mit Erzeugung von Weinerzeugnissen ohne eigene Traubenproduktion.
Was wird gefördert?
Gefördert werden bauliche und technische Investitionen in Bayern in Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen von Weinerzeugnissen. Hierzu gehören:
- Errichtung und Modernisierung von Bauten und baulichen Anlagen zur Verarbeitung oder Vermarktung (einschließlich Ausstattung) von weinbaulichen Erzeugnissen
- Kauf neuer Maschinen und technischer Einrichtungen für den Traubentransport und die Traubenverarbeitung, die Weinbereitung, die Weinlagerung und die Vermarktung einschließlich der für die Steuerung notwendigen Software
- die Kosten der Betreuung bei einem zuwendungsfähigen baulichen Investitionsvolumen ab 100.000 €
Höhe der Förderung
- Der Fördersatz beträgt 25 % der zuwendungsfähigen Investitionskosten für kleinere und mittlere Unternehmen, für große Unternehmen 20 % der zuwendungsfähigen Investitionskosten.
- Der Zuschuss wird auf 250.000 € je Antragsteller im Förderzeitraum begrenzt. Mehrere Anträge sind bis zum Erreichen der Förderobergrenze möglich.
Die BBA GmbH ist vom Freistaat Bayern zugelassener Betreuer für Weinbauförderung.
Wenn Sie Investitionen im Weinbau planen, rufen Sie einfach bei uns an. Wir helfen Ihnen weiter.