Das Programm zur Energieeffizienzförderung ist geöffnet. Anträge können wieder gestellt werden.
Am grundsätzlichen Verfahren hat sich nichts geändert, es wird nach eingesparten Tonnen CO2 gefördert. Die Aufteilung in Teil A = landwirtschaftliche Urproduktion und Teil B = Vor- und Nachgelagerte Bereiche bleibt bestehen. Auch weiterhin werden Einzelmaßnahmen ohne Energieeinsparkonzept gefördert. Im wesentlichen wurde geändert:
PV-Anlagen die auf Grund einer Gesetzeslage verpflichtend sind können nicht gefördert werden.
Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten erhalten Sie hier:
bba-baubetreuung.de/foerderprogramm-energieeffizienz-eep/
Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine E-Mail. Wir helfen gerne weiter.
Wie teuer oder günstig in Bayern im Rahmen der Stallbauförderung bzw. der Einzelbetrieblichen Investitionsförderung (EIF) gebaut wurde, zeigt die jährliche Auswertung der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft.
Mehr Informationen finden Sie hier:
LfL Baukostenauswertung 2022# Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EIF) – Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) – Diversifizierungsförderung (DIV)