Die neue Richtlinie ist veröffentlicht. Die Antragstellung ab jetzt möglich!
Die förderfähigen Kosten werden aufgrund der Baukostensteigerung deutlich, auf 1.200.000 €, erhöht. Sichern Sie sich als Erstumsteller in der Milchviehhaltung einen Fördersatz von 40% (bis zu 480.000 € Zuschuss). Bei allen anderen Stallbauten (AFP) oder zum Beispiel Ferienwohnungen, Hofläden und Hofcafes (DIV) bleibt der Fördersatz bei 25% (bis 300.000 € Zuschuss).
Die Antragsrunde endet am 24.08.2023.
Zur Antragsstellung wird ein genehmigter Bauplan benötigt!
Für weitere Informationen und für die Vorbereitung der Antragstellung stehen Ihnen die Berater der BBA gerne zur Verfügung. Rufen Sie an oder schreiben Sie uns eine Mail.
# Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EIF) – Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) – Diversifizierungsförderung (DIV)