Das Programm zur Energieeffizienzförderung ist geöffnet. Anträge können wieder gestellt werden.
Am grundsätzlichen Verfahren hat sich nichts geändert, es wird nach eingesparten Tonnen CO2 gefördert. Die Aufteilung in Teil A = landwirtschaftliche Urproduktion und Teil B = Vor- und Nachgelagerte Bereiche bleibt bestehen. Auch weiterhin werden Einzelmaßnahmen ohne Energieeinsparkonzept gefördert. Im wesentlichen wurde geändert:
PV-Anlagen die auf Grund einer Gesetzeslage verpflichtend sind können nicht gefördert werden.
Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten erhalten Sie hier:
bba-baubetreuung.de/foerderprogramm-energieeffizienz-eep/
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