LEADER / Weinbauförderung (WBB)

LEADER-Programm zur Förderung der ländlichen Entwicklung

Was ist LEADER?

LEADER ist eine Abkürzung französischer Begriffe:
„Liaison entre les actions de développement de l’économie rurale“;
zu deutsch: Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft.

LEADER fördert innovative Ideen und Projekte, die zur Entwicklung und Stärkung des ländlichen Raumes beitragen. Prägende Elemente sind Vernetzung, Nachhaltigkeit, Wertschöpfung und Bürgerbeteiligung.

Programmziele:

  • innovative und integrierte Entwicklungsstrategien zur Steigerung der Attraktivität und Lebensqualität der jeweiligen Region
  • Stärkung von Bürgerengagement und Zusammenarbeit verschiedener Akteure und Sektoren
  • Förderung von Wertschöpfung und gegenseitiger Wertschätzung durch Vernetzung von Partnern und Projekten
  • Kooperation und Bildung von Netzwerken zur Bündelung von Kräften innerhalb und zwischen LEADER-Gebieten
  • Berücksichtigung der übergreifenden Themen „Umwelt“, „Klima“ und „demographische Entwicklung“

Voraussetzungen und Möglichkeiten

Eine zentrale Rolle bei LEADER spielen die Lokalen Aktionsgruppen (LAGs). Sie sind Partnerschaften zwischen kommunalen, wirtschaftlichen und sozial engagierten Akteuren in der Region. Sie sind zuständig für die Erarbeitung und Umsetzung der Entwicklungsstrategie in ihrer Region – einschließlich der Auswahl der Projekte, die über LEADER gefördert werden sollen.

Eine Förderung ist möglich für

  • die vorbereitende Unterstützung zur Erstellung einer Lokalen Entwicklungsstrategie (LES)
  • Projekte zur Umsetzung der LES einer LAG,
  • gebietsübergreifende und transnationale Kooperationsprojekte zwischen LAGs,
  • das LAG-Management.

Leistungen der BBA GmbH

Die Leistungen der BBA GmbH für Ihr Projekt sind im Wesentlichen in zwei Blöcke unterteilt:

  1. Konzeptionsphase –> Ziel: Bewilligung der Förderung:
    • Ausformulierung Ihres geplanten Vorhabens
    • Erstellen der Wirtschaftlichkeitsberechnungen
    • Erstellen des Finanzierungsplans und Einholen der Finanzierungsbestätigungen
    • Unterstützung bei der Antragstellung
    • Erstellen der orhabensbeschreibung zur Vorstellung bei der LAG
    • Projektvorstellung mit Ihnen bei der LAG
  2. Fördertechnische Abwicklung Ihres Vorhabens –> Ziel: Auszahlung der Fördermittel:
    • Überprüfung der Bewilligung und Erläuterung des Bescheides
    • fortwährende Begleitung und förderrechtliche Überprüfung Ihres Projektes, ggf. Änderungsmeldungen
    • Unterstützung bei Fragestellungen wähend der Projektphase
    • Prüfen und Verbuchen der Belege, sowie Erstellung der Belegliste und Kostenübersicht
    • Erstellen des Zahlungsantrags

Programm zur Stärkung des Weinbaus – Teil B (WBB)

Das bayerische Programm zur Stärkung des Weinbaus zielt darauf ab, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Weinbaugebiete zu verbessern und einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel zu leisten.

Investitionsförderung (WBB)

Teil B des Weinbauprogramms fördert Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen. Es soll die Qualität und Wettbewerbsfähigkeit und damit die Gesamtleistung des Betriebs verbessern sowie einen Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz, Energieeinsparung und Verringerung der Auswirkung auf die Umwelt haben. Der Förderumfang erstreckt sich auf bauliche Maßnahmen und Anlagen einschließlich mobiler Technik im Weinsektor.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind, unbeschadet der gewählten Rechtsform, natürliche oder juristische Personen sowie Personengesellschaften. Bei Personengesellschaften muss der Gesellschaftsvertrag schriftlich geschlossen sein. Die Gesellschaft muss für eine Dauer von mindestens sechs Jahren, vom Zeitpunkt der Antragstellung, vereinbart sein.

Begünstigte sind

  • Weinerzeuger gemäß Artikel 40 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/126 und
  • Weinerzeugerorganisationen gemäß Artikel 40 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/126.

Förderung

Zum Zweck der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Weinerzeuger können folgende Maßnahmen gefördert werden:

  • Errichtung und Modernisierung von Bauten und baulichen Anlagen zur Verarbeitung oder Vermarktung (einschließlich Ausstattung) von weinbaulichen Erzeugnissen
  • Kauf neuer Maschinen und technischer Einrichtungen für den Traubentransport und die Traubenverarbeitung, die Weinbereitung, die Weinlagerung und die Vermarktung einschließlich der für die Steuerung notwendigen Software
  • Kosten der Betreuung bei einem förderfähigen Investitionsvolumen von mehr als 100.000 € (ohne Ausgaben für die Betreuung), sofern das Vorhaben auch förderfähige bauliche Investitionen erhält

Zum Zweck der Steigerung der Energieeffizienz, Energieeinsparung und Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt werden folgende Investitionen unterstützt: Maschinen und technische Einrichtungen, die insbesondere die Erfassung, Lagerung, Kühlung Sortierung, marktgerechte Ausbereitung, Verpackung, Etikettierung oder Verarbeitung betreffen. Die zulässigen Investitionen dieser Kategorie sind in der Liste der Umweltmaßnahmen im Förderwegweiser veröffentlicht.

Höhe der Förderung

Der Fördersatz beträgt

  • 25 % der förderfähigen Investitionskosten für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission
  • 20 % der förderfähigen Investitionskosten für größere Unternehmen, die die o.g. Bedingungen nicht erfüllen, aber weniger als 750 Personen beschäftigen oder einen Jahresumsatz von weniger als 200 Mio. € erzielen