Wie das Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten aktuell mitgeteilt hat wird es bei der EIF Richtlinie 2021 zwei wesentliche Änderungen geben:
Erhöhung des Fördersatzes bei der Milchvieh-Erstumstellung auf 40 %
Erhöhung des Fördersatzes im Bereich Zuchtsauenhaltung auf 40 %
Die Richtlinien der Investitionsförderung werden noch überarbeitet. Eine Antragstellung für das Frühjahr 2021 wird angestrebt.
Für weitere Informationen und für die Vorbereitung der Antragstellung stehen Ihnen die Berater der BBA gerne zur Verfügung. Rufen Sie an oder schreiben Sie eine Email.