Die förderfähigen Kosten werden aufgrund der Baukostensteigerung deutlich erhöht. Sichern Sie sich als Erstumsteller in der Milchviehhaltung bis zu 40% Zuschuss. Bei allen anderen Stallbauten (AFP) oder zum Beispiel Ferienwohnungen, Hofläden und Hofcafes (DIV) bleibt der Fördersatz vorraussichtlich bei 25%.
Die erste Antragsrunde ist für Mai geplant.
Zur Antragsstellung wird ein genehmigter Bauplan benötigt!
Für weitere Informationen und für die Vorbereitung der Antragstellung stehen Ihnen die Berater der BBA gerne zur Verfügung. Rufen Sie an oder schreiben Sie eine Email.
# Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EIF) – Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) – Diversifizierungsförderung (DIV)