Bundesprogramm Energieeffizienz – Kurzfristiger Maßnahmenbeginn bei vollständigen Anträgen

Das Bundesprogramm Energieeffizienz für Landwirtschaft und Gartenbau ist seit 2020 ein wichtiger Teil des Klimaschutzplans 2030 der Bundesregierung für den Sektor der Landwirtschaft. Ziel des Klimaschutzplans 2030 ist es, den CO2-Ausstoß der
Landwirtschaft um 16 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente bis 2030 gegenüber 2014 zu senken.

Antragstellung ab 01.09.2021

Grundlage für die Förderung von Investitionsvorhaben (ausgenommen Einzelmaßnahmen) ist ein vorhergehendes, betriebsindividuelles CO2-Einsparkonzept, dass unsere zugelassenen Sachverständigen gerne für Sie erstellen.

Wesentliche Änderungen im Programm ab dem 01.09.2021:

  • Aufnahme von Elektrischen Landmaschinen bei den Einzelmaßnahmen.
  • Aufnahme von Landmaschinen mit regenerativer Antriebstechnik (z.B. Rapsöl) in den Einzelmaßnehmen.
  • Energieeffizienzgutachten können nun auch wieder maßnahmenspezifisch und nicht nur gesamtbetrieblich erstellt werden.
  • Im Programmteil „B“ werden nun auch Maschinenringe, Lohnunternehmen in der Ldw. und Zusammenschlüsse von ldw. Betrieben berücksichtigt.
  • Erhöhung der Förderhöchstgrenze von 700,-€ je eingesparte Tonne CO2 auf 900,-€.

Kurzfristiger Maßnahmenbeginn bei vollständigen Anträgen
Durch den Krieg in der Ukraine steigen aktuell die Energiepreise extrem.
Als Reaktion auf diese Entwicklung hat die BLE, zunächst befristet bis zum 15. Januar 2023, eine Verfahrensänderung eingeführt: Mit einer schriftlichen Erlaubnis zum förderunschädlichen Vorhabenbeginn können antragstellende Unternehmen zügig mit den geplanten Maßnahmen beginnen.

# Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau