Freiwilliger Landtausch ist ein günstiges und einfaches Verfahren zur Verbesserung der Agrarstruktur.
Zuständigkeiten beim Freiwilligen Landtausch
Freiwilliger Landtausch ist ein durch das Amt für Ländliche Entwicklung geleitetes Verfahren. Die Tauschpartner können sich beim Freiwilligen Landtausch eines zugelassenen Helfers bedienen. Die Forstsachverständigen des AELF sollten ggf. in den ganzen Prozess eng mit eingebunden werden.
Ablauf eines Freiwilligen Landtausches
Zunächst werden Interessierte Grundstückseigentümer grundsätzlich Vorstellungen über den beabsichtigten Austausch von Grundstücken entwickeln und soweit konkretisieren, dass die Durchführbarkeit des Landtausches erkennbar ist.
Erste Gespräche und Kontaktaufnahme mit der BBA
Auftrag und Vollmacht für die BBA erteilen
Auszüge aus dem Grundbuch, Entwurf der Tauschvereinbarungen und deren kartenmäßige Darstellung mit Unterschrift aller Tauschpartner (BBA)
Voranfrage am ALE (BBA)
Stellungnahme, ob Tausch genehmigt wird
Festlegung des Tauschgebietes und Absprache weiterer Einzelheiten
Festlegung der Grundsätze der Bestandwertermittlung
Klärung der Kostenbeteiligung
Vergabe und Ausarbeitung der Bestandswertermittlung
Flächendifferenzen mit VM‐Amt abklären
Einzelgespräche mit den Teilnehmern
Ausarbeitung der Tauschvereinbarungen und Anträge (BBA)
Antrag auf Durchführung eines FLT, Antrag auf Förderung
Unterzeichnung der Tauschvereinbarungen
Vorlage am ALE
Anordnung durch das ALE
Rückgabe der Daten und Unterlagen an das ALE
Ausarbeitung der DFK
Reinschrift der Tauschvereinbarungen
Belastungsnachweis, Regelung der im Grundbuch eingetragenen RechteBBA – 05/2016
Anhörungstermin mit ALE und BBA
Vorlesen des Tauschplanes; Vorlage zur Unterschrift
Tauschplan erst rechtswirksam, wenn mit allen Tauschpartnern ein Einvernehmen erzielt worden ist!
Ausführungsanordnung durch das ALE
Zustellung Auszug aus dem Tauschplan an die Beteiligten
Abgabe der fertigen Unterlagen ans VM‐Amt und Grundbuchamt
Erstellung der Schlussabrechnung
Auszahlung der genehmigten Zuschüsse
Informationen und Besonderheiten im Freiwilligen Landtausch Wald
Bestandswertermittlung:
Um eine Neuordnung möglich zu machen ist eine Bestandswertermittlung hilfreich. Wie detailliert und aufwendig diese erfolgen muss, wird von den Beteiligten festgelegt und entschieden. Die Kosten sind nicht förderfähig und müssen von den Beteiligten übernommen werden. Für eine Vollkluppung sind ca. 300 €/ha Kosten zu erwarten, für eine vereinfachte Bestandsschätzung sind ca. 50 € bis 80 €/ha anzunehmen.
Auflösung von Erbengemeinschaften:
Erbengemeinschaften können mittels einer Tauschurkunde aufgelöst werden. (Ohne Notar) Voraussetzung ist, dass alle Anteilseigner mit der Aufteilung einverstanden sind und die Erbfolge zweifelsfrei nachgewiesen werden kann.
Grunderwerbssteuer:
Bei einem wertgleichen Tausch bis zu einer Differenz von 2.500 €, ist keine Grunderwerbssteuer fällig. Erhält ein Beteiligter eine größere Mehrausweisung ist für den Betrag über 2.500 € Grunderwerbsteuer zu zahlen.
Wegebau:
Wegebau ist im Freiwilligen Landtausch im Regelfall nicht möglich. Der Waldwegebau kann aber durch die Neuordnung dahingehend unterstützt werden, dass man ein Wegebaukonzept in die vorgesehene Neuordnung integriert und versucht Landnutzungskonflikte über die Bereitstellung von Ersatzflächen zu entschärfen.